Die Rechtsgrundlagen

Das Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem in Deutschland wird seit über 100 Jahren von einem Zusammenspiel von Staat und der gesetzlichen Unfallversicherung geprägt.

Staatliche Arbeitsschutzinstitutionen und Unfallversicherungsträger wirken gemeinsam, aber mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Kompetenzen, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Dieses "duale System" hat sich bewährt, was sich insbesondere an dem stetigen Rückgang der Arbeitsunfälle zeigt.

Weitere Informationen über die Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger finden sie bei der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) Link: http://www.gda-portal.de/DE/GDA/GDA_node.html 

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