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Anlässe >> Nichtraucherschutz im Betrieb >> Umsetzung des Nichtraucherschutz
Checkliste: Alles beachtet?
| O | Die Belange der Raucher und Nicht-Raucher werden bestmöglich berücksichtigt |
| O | Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates wird beachtet |
| O | Das Thema Nichtraucherschutz wird im Betrieb positiv kommuniziert ohne Raucher zu stigmatisieren |
| O | Eindeutige Regelungen für den gesamten Betrieb werden getroffen |
| O | Die Vereinbarungen werden in der Betriebsvereinbarung festgehalten, die für alle sichtbar ausgehängt wird |
| O | Die Entscheidungen werden über alle betrieblichen Informationswege (Mitarbeiterbesprechung, Aushang, Email etc.) kommuniziert |
| O | Gut sichtbare Schilder erinnern an die Regelungen |
| O | Es gibt keine Aschenbecher in Nichtraucherzonen und keinen Tabakverkauf auf dem Betriebsgelände |
| O | Mitarbeiter und Geschäftsleitung achten gleichermaßen auf das Einhalten der Vereinbarungen |
| O | Die Beschwerdewege bei Nichteinhalten sind klar definiert |
| O | Maßnahmen bei Nichteinhalten der Vereinbarungen sind kommuniziert und werden im Bedarfsfall angewendet |
| O | Begleitende Hilfe zur Nikotinentwöhnung wird angeboten (in kleinen Betrieben vor allem durch Informationsmaterial; kostenlos unter www.bzga.de) |
| O | Auf Mitarbeiter, die sich in der Tabakentwöhnung befinden, wird rücksichtsvoll und ermutigend eingegangen (mögliche Entzugssymptome können u.a. sein: Reizbarkeit, Müdigkeit, Nervosität) |
| O | Die Erfolge des Projektes werden für Ihre Mitarbeiter und die Öffentlichkeit dokumentiert |
infoline Gesundheitsförderung
Ein Informationsdienst des hessischen RKW-Arbeitskreises "Gesundheit im Betrieb"
