Betriebsgeheimnis Sucht

Wegschauen kostet!

Eine Veranstaltung des RKW-Arbeitskreises „Gesundheit im Betrieb “ am 23. Januar 2013 in Kassel.

Unter diesem Motto diskutierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Mechthild Dyckmans, mit 80 Teilnehmern aus Unternehmen und Fachorganisationen. Eingeladen hatten das RKW Kompetenzzentrum und die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH am 23.01.2013 in die Orangerie in Kassel. In der Veranstaltung wurde zum einen über die Schwierigkeit diskutiert, kleine Unternehmen für das Thema Suchtprävention zu gewinnen. Zum anderen wurden Präventionsansätze vorgestellt, die in der Praxis bereits funktionieren.

Helga Schwedes-Mand, Präsidentin des Einzelhandelsverbands Hessen-Nord e.V. verdeutlichte in ihrem Grußwort die Bedeutung der Gesunderhaltung der Beschäftigten. Angesichts des Nachwuchsmangels und älter werdender Belegschaften hat die gesundheitliche Prävention für den Einzelhandel eine große Bedeutung.

In ihrer Einführung betonte Frau Dyckmans ihr Ziel, Suchtprävention in Unternehmen stärker zu verankern: „Über die betriebliche Suchtprävention in Großbetrieben wissen wir bereits relativ viel. Dort gibt es zwar auch Verbesserungspotenzial. Aber von mittleren, kleinen und Kleinstbetrieben bin ich immer wieder auf die großen Hürden für eine betriebliche Suchtprävention hingewiesen worden“. Aus diesem Grund hat sie 2011 eine Expertise angeregt, die hemmende und fördernde Faktoren der betrieblichen Suchtprävention in Kleinst- und Kleinunternehmen untersuchen und Lösungsansätze erarbeiten sollte.

Publikum Vortrag Suchtprävention
Foto: RKW-Kompetenzzentrum

In der Veranstaltung „Betriebsgeheimnis Sucht“ stellten das RKW Kompetenzzentrum und die Gesellschaft für Personaldienstleistungen die von ihnen erarbeiteten Ergebnisse und Ansätze vor. Gabriele Gusia (RKW Kompetenzzentrum) präsentierte die Ergebnisse der Befragungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Diese belegen, dass betriebliche Suchtprävention in Kleinst- und Kleinunternehmen nur sehr vereinzelt umgesetzt wird. Etliche Unternehmen und noch mehr Arbeitnehmer berichten jedoch, dass auch sie in ihrem Unternehmen „Verhaltensauffälligkeiten“ von suchtkranken Mitarbeitern beobachtet haben. Sucht spielt also oft eine Rolle, ist jedoch ein Betriebsgeheimnis: Häufig muss erst ein konkreter (Not-)Fall vorliegen, damit ein Unternehmen handelt. Ist dieser Fall eingetreten, sind viele Unternehmer bereit, sich mit betrieblicher Suchtprävention zu befassen.

Großes Interesse zeigten die Zuhörer an dem Vortrag von Dr. Tobias Wiehn, leitender Arzt in der Salus Klinik Friedrichsdorf. Er zeigte Wege auf, wie man Auffälligkeiten an Mitarbeitern oder Kollegen erkennen und diese angemessen ansprechen kann. Denn insbesondere für Führungskräfte in kleinen Unternehmen ist dies schwierig, da sie oft gleichzeitig Vorgesetzter, Fachkollege oder sogar Freund des betroffenen Mitarbeiters sind.

Große Resonanz fanden zudem zwei Praxisbeispiele aus dem Handwerksbereich, die überbetriebliche Umsetzungslösungen vorstellten (Handwerker-Fonds Suchtkrankheit e.V., Schleswig, und AzubiFit der KfZ-Innung Frankfurt-Main).

Diskussion Suchtprävention
Foto: RKW-Kompetenzzentrum

Welche Wege gibt es, um Unternehmen anzuregen sich mit dem Problem „Sucht im Betrieb“ zu befassen und nicht wegzuschauen? Ingra Freigang-Bauer (RKW Kompetenzzentrum) diskutierte abschließend mit Experten und betrieblichen Praktiker über Ansatzpunkte für betriebliche Suchtprävention in Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU). Es bestand Konsens, dass Kleinst- und Kleinunternehmen spezifische, pragmatische Lösungsansätze und Informationen benötigen.

Die Ergebnisse der Expertise mit konkreten Handlungsansätzen wird Mitte des Jahres veröffentlicht.

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