Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

Es gibt viele Beweggründe, sich im Betrieb mit „psychischer Belastung“ auseinander zu setzen:

  • Sie ist an jedem Arbeitsplatz zu finden; teilweise stellt sie eine Gefährdung dar.
  • Unfälle, Fehlzeiten aber auch Äußerungen der Arbeitsunzufriedenheit häufen sich.
  • Sie steht im engen Zusammenhang mit der Qualität von Produkten oder Dienstleistungen sowie der Ge-sundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten.
  • Veränderungen in den Arbeitsabläufen und Aufgaben stehen an, den damit verbundenen psychischen und sozialen Belastungen soll vorgebeugt werden.
  • Das Unternehmen will Rechtssicherheit haben und die Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung (§§ 3, 4, 5 ArbSchG) erfüllen.

Aber bereits die Ermittlung psychischer Belastungen stellt für viele Betriebe eine Hürde dar. Ein passendes Verfahren muss ausgewählt, richtig eingesetzt und ausgewertet werden. Außerdem müssen wirksame Maß-nahmen umgesetzt und fortgeführt werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage wurde der Workshop in zwei separate Workshops unterteilt.

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