Workshop 5: Aufgabenfeld betriebliche (Sucht)Prävention – vom Arbeitsschutz zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Moderation:

Ingra Freigang-Bauer, RKW Kompetenzzentrum

Zusammenfassung:

In seinem einführenden Vortrag erläuterte Wolfgang Schmidt-Rosengarten die immense soziale, volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung des Suchtmittelmissbrauchs. Er wies darauf hin, dass in Deutschland der durchschnittliche Konsum von Alkohol im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hoch ist und es vor dem Hintergrund der hohen Akzeptanz von Alkohol nicht verwundern darf, dass der Missbrauch auch in der Arbeitswelt eine Rolle spielt. Andere Suchtmittel wie Cannabis oder auch leistungssteigernde Substanzen scheinen an Bedeutung zuzunehmen und sollten auch bei der betrieblichen Suchtprävention beachtet werden.

Auch Jens Demann erläuterte in seinem Vortrag die Auswirkungen von Suchtmittelmissbrauch auf die Betriebsergebnisse. Er sieht Führungskräfte und Mitbestimmungsträger in der Verantwortung, ihre organisatorische Kompetenz zu verbessern. Dies betrifft die Primärprävention (z.B. klare betriebliche Konsumregeln), die Führung und Kommunikation und den Aufbau innerbetrieblicher Hilfesysteme. Die Nachfragen der Teilnehmer galten insbesondere der sogenannten Punktnüchternheit und einer möglichen Kontrolle durch den Arbeitgeber, seiner Verantwortung und seinen Interventionsmöglichkeiten bei auffälligem Verhalten eines Beschäftigten.

Ulrike Ritter stellte anschließend dar, mit welchen Schritten die Präventionskultur in Unternehmen entwickelt werden kann. Sie erläuterte ihr an Unternehmen gerichtetes Seminarangebot „Sucht am Arbeitsplatz“.

Die Diskussion zur betrieblichen Eingliederung wurde anhand von Fallbeispielen aus der Beratungspraxis von Uwe Gremm und Ulrike Ritter geführt. Der Diskurs zeigte, dass eine frühzeitige betriebliche Intervention bei Verdacht auf missbräuchlichem Konsum und die Fallbegleitung durch externe Berater sich lohnen. Auch nach Rückfällen besteht immer die Möglichkeit, dass ein Betroffener erfolgreich die Arbeit wieder aufnehmen kann. Ferdinand Leist, Sozialberater an der Salus Klinik Friedrichsdorf, wies darauf hin, dass der Betrieb noch in der klinischen Behandlungsphase den Kontakt und das Gespräch mit dem erkrankten Beschäftigten suchen sollte. So kann die Arbeitsaufnahme schon in der Reha-Phase vorbereitet werden. Der Erkrankte muss dieser Kontaktaufnahme wie auch einer Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht zustimmen.

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