Betriebliche Digitalisierungsstrategien – Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte

Digitalisierung kann für Unternehmen und Beschäftigte dann Gewinn bringend sein, wenn etriebs- und Personalräte am bevorstehenden Wandel von Anfang teilhaben. Sie sind kompetente Akteure, die bereits bei Forschung und Entwicklung direkt einbezogen werden müssen. Die gewachsene Praxis in den Branchentarifverträgen und Betriebsvereinbarungen weitet die Gestaltungsspielräume durch eine Festschreibung verbindlicher Grundsätze aus. Das gilt besonders für Rahmenvereinbarungen zur Informations- und Kommunikationstechnologie, Datenschutz oder Einsatz von und Arbeit mit Technik.

Im Zuge immer schneller werdender Datenströme geht es häufig um die Gewährleistung von Datenschutz für die Beschäftigten oder um die Begrenzung von Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Die Beschleunigung von Arbeitsprozessen und eine damit verbundene Arbeitsverdichtung hingegen werden so gut wie nie betrachtet. Vor diesem Hintergrund wurden in dem Workshop einige wichtige Fragestellungen aus der Mitbestimmungsperspektive aufgreifen und anhand von Beispielen diskutieren.

Fazit:

Achtsamkeit der Führungskräfte gegenüber den Mitarbeitern, aber auch jedes Einzelnen gegenüber sich selbst und dem Kollegen wurde als grundlegend dafür gesehen, weitreichende Veränderungsprozese im Zuge der Digitalisierung gesund zu gestalten und Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

Impuls:

  • Betriebliche Digitalisierungsstrategien – Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
    Brigitte Baki, Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Hessen-Thüringen
  • Bericht aus der Unternehmenspraxis
    Hans Irion, Fife-Tidland GmbH

Moderation:

  • Brigitte Baki, Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Hessen-Thüringen
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