Arbeitskreis Gesundheit

Autorin: Ulla Wittig-Goetz

Merkmale eines Arbeitskreises Gesundheit

Er ist das zentrale Steuerungsgremium für alle Bereiche der Gesundheitsförderung im Betrieb. Er verfügt über Entscheidungskompetenzen und kann über den Ressourceneinsatz entscheiden. Es arbeiten all jene mit, die in gesundheitsrelevanten Fragen über Entscheidungs-, Mitbestimmungs- und Fachkompetenz verfügen. Er sammelt und bewertet betriebliche Gesundheitsdaten. Das Gremium entscheidet über zu treffende Maßnahmen und koordiniert die betriebliche Gesundheitsförderung. Außerbetriebliche Instanzen wie Berufsgenossenschaften, Staatliche Arbeitsschutzverwaltung und Krankenkassen können mit einbezogen werden, wenn es sinnvoll erscheint.

Betriebliche Gesundheitsförderung berührt viele Unternehmensbereiche. Deshalb benötigt sie eine stabile Infrastruktur für die Kommunikation unter den Beteiligten. Hierfür hat sich die Einrichtung einer speziellen Arbeitsgruppe bewährt.

Zielsetzung

Der Arbeitskreis Gesundheit kümmert sich insbesondere um Maßnahmen, um gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen zu verändern. Seine Tätigkeit zielt auf den Abbau von Belastungen und Beanspruchungen im Arbeitsprozeß und auf die Stärkung von gesundheitsförderlichen Potentialen. Auch gesundheitsgerechte Verhaltensweisen der Beschäftigten hat er im Visier.

Wichtig ist, daß der Arbeitskreis mit ausreichend Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet ist.

Zusammensetzung

Dem Arbeitskreis Gesundheit sollten angehören: VertreterInnen der Unternehmensleitung und der Personalabteilung sowie Betriebsrat bzw. Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. In Betracht kommen auch Vertreter der Schwerbehinderten, Suchtbeauftragte und die Frauenbeauftragte. Bedarfsweise können auch weitere Stellen wie Sozialberatung, Betriebskantine usw. einbezogen werden. Entscheidend sind die betrieblichen Bedingungen. Auch VertreterInnen von Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung lassen sich zur Mitarbeit gewinnen.

Grafik Zusammensezung des Arbeitskreises Gesundheit
Foto: @ RKW

Arbeitsweise

Das Gremium bestimmt darüber, welche Informationen für eine Bestandsaufnahme im Betrieb genutzt werden. Es setzt auf der Basis einer Bestands- und Bedarfsanalyse die Prioritäten und plant und steuert die zu ergreifenden Maßnahmen.

Beispielsweise kann der Arbeitskreis die Einrichtung eines Gesundheitszirkels in einer bestimmten Abteilung beschließen und aufgrund seiner Ergebnisse z. B. ergonomische Veränderungen und solche im Arbeitsablauf für gut heißen und entsprechende Veränderungen einleiten.

Auch Angebote zur individuellen Verhaltensprävention können dazu gehören wie Ernährungsberatung oder Kurse zur Streßbewältigung. Die Steuerungsgruppe bewertet abschließend die erzielten Ergebnisse, damit die gewonnen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der betrieblichen Gesundheitsförderung einfließen.

Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitskreis Gesundheit sollte mit der Arbeit des Arbeitsschutzausschuss koordiniert werden. Seine Funktion liegt darin, gezielt Gesundheitsförderung in einem breiteren Sinn zu verwirklichen, und deshalb hat es sich als erfolgversprechend erwiesen, mehrere zusätzliche AnsprechpartnerInnen einzubinden. In Klein- und Mittelbetrieben wird der Arbeitsschutzausschuß diese Aufgabe übernehmen.

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