Chancengleichheit in der betrieblichen Gesundheitsförderung

Eine Stellungsnahme des IG Metall Vorstands, Funktionsbereich Frauen- und Gleichstellungspolitik

Ein Handlungsfeld für Betriebsräte

Trotz des Bedeutungszuwachses der betrieblichen Gesundheitsförderung kann nicht von einer flächendeckenden Einführung der betrieblichen Gesundheitsförderung gesprochen werden. Es besteht in der betrieblichen Praxis noch erheblicher Nachholbedarf, wenn es um die Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung geht. Deshalb verwundert es auch nicht, dass Geschlechteraspekte in der betrieblichen Gesundheitsförderung in der Regel nur punktuell berücksichtigt (z. B. Thema Mobbing) oder aber komplett vernachlässigt werden. So blenden auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen in ihren Handlungsempfehlungen Geschlechteraspekte vollständig aus.

Diesen Defiziten auf der einen Seite stehen Initiativen und Positionen auf europäischer und internationaler Ebene gegenüber, die hier Abhilfe schaffen wollen. Beispiele auf europäischer Ebene sind das »European Women‘s Health Network« und die Schwerpunktsetzung »Women and Health at Work« der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Mitgliedsländer der International Labour Organization (ILO, Internationale Arbeitsorganisation), haben sich auf internationaler Ebene zur Gesundheitsförderung verpflichtet. Die ILO verfolgt seit Jahren innerhalb des globalen Programms für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – »Safe Work« – die Gewährleistung des Rechtes auf einen sicheren Arbeitsplatz. Innerhalb von »Safe Work« werden explizit Chancengleichheitsaspekte berücksichtigt. Dies beruht auf der Erkenntnis, dass Frauen und Männer unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen ausgesetzt sind und daher spezifischen Gesundheitsrisiken unterliegen.

Ansatzpunkte für eine stärkere Berücksichtigung der Chancengleichheit werden in folgenden Punkten gesehen:

  • Ermittlung von Gefährdungen an vorwiegend von Frauen bzw. Männern besetzten Arbeitsplätzen
  • Festlegung von Maßnahmen, die auch die Bedarfe Teilzeitbeschäftigter, Personen mit Vereinbarkeitsaufgaben etc. berücksichtigen
  • Arbeitsmedizinische Voruntersuchungen für beide Geschlechter etc.
  • Bei Belastungsanalysen eine stärkere Berücksichtigung von Arbeiten, die tatsächlich von Frauen bzw. Männern ausgeübt werden und wie die Geschlechter in unterschiedlicher Weise von Belastungen und Arbeitsbedin¬gungen betroffen werden.
  • Die stärkere Einbeziehung insbesondere von Frauen in Entscheidungsprozesse im Handlungsfeld von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Generell sollte ein Ansatz der Beteiligung gewählt werden, der die tatsächlichen Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern einbezieht und beide Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.
  • Ein ganzheitlich ausgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement, in dem auch Schnittstellen von Arbeit – Privatem und Fragen der Arbeitsorganisation eine Rolle spielen. Dieses verbessert die Risikoprävention und kommt weiblichen und männlichen Beschäftigten zugute.
  • Eine stärkere Binnendifferenzierung innerhalb der Gruppe von Frauen und Männern in Betrieben und Branchen, um damit insgesamt der zunehmenden Vielfältigkeit (Geschlecht, Alter …) von Belegschaften Rechnung zu tragen.
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Wie sich dies angehen lässt zeigt eine Broschüre des IG Metall Vorstand, Funktionsbereich Frauen- und Gleichstellungspolitik auf:

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