10-Punkte-Liste zur Reduktion und Prävention psychischer Belastungen

Autoren: Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd

  1. Auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung inkl. der Erfassung psychischer Belastungen hinwirken.
  2. Durchführung einer AU-Datenanalyse durch die Krankenkasse anstoßen, sowie ggf. Gesundheitszirkel ins Leben rufen.
  3. Rechtliche Möglichkeiten z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Gleichstellungsgesetz wie auch BGV A1 kennen und nutzen.
  4. Verhaltensauffälligkeiten von Mitarbeitern erkennen und auf diese adäquat reagieren (entsprechend BGV A1 § 7 und § 15).
  5. Externe Ressourcen schaffen, bzw. auf diese hinwirken.
  6. Störungsfreundlichere Arbeitsorganisation z.B. über „Planung des Unplanbaren“ ermöglichen.
  7. Betreuung traumatisierter Mitarbeiter einleiten und sicherstellen.
  8. Mitarbeiterkommunikation ermöglichen und pflegen.
  9. Betriebliche Angebote zur Verbesserung interner Ressourcen schaffen.
  10. Soziale Unterstützungsmöglichkeiten schaffen z.B. Suchtkrankenhelfer, betriebliche Sozialbetreuung.
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