10-Punkte-Liste zur Reduktion und Prävention psychischer Belastungen
Autoren: Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
- Auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung inkl. der Erfassung psychischer Belastungen hinwirken.
- Durchführung einer AU-Datenanalyse durch die Krankenkasse anstoßen, sowie ggf. Gesundheitszirkel ins Leben rufen.
- Rechtliche Möglichkeiten z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Gleichstellungsgesetz wie auch BGV A1 kennen und nutzen.
- Verhaltensauffälligkeiten von Mitarbeitern erkennen und auf diese adäquat reagieren (entsprechend BGV A1 § 7 und § 15).
- Externe Ressourcen schaffen, bzw. auf diese hinwirken.
- Störungsfreundlichere Arbeitsorganisation z.B. über „Planung des Unplanbaren“ ermöglichen.
- Betreuung traumatisierter Mitarbeiter einleiten und sicherstellen.
- Mitarbeiterkommunikation ermöglichen und pflegen.
- Betriebliche Angebote zur Verbesserung interner Ressourcen schaffen.
- Soziale Unterstützungsmöglichkeiten schaffen z.B. Suchtkrankenhelfer, betriebliche Sozialbetreuung.