Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Internet: www.bgw-online.de/

Aufgaben

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung, und damit die BGW, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch.

Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die vorrangige Aufgabe der BGW. Im Schadensfall gewährleistet die BGW optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Angebote

  • Beratung und Information der Mitgliedsbetriebe
  • Fort- und Weiterbildung
  • Medien zur Prävention, z. B. DVDs, CDs, Informationsschriften, Arbeitsblätter, Hautschutz- und Hygienepläne
  • Unterstützung betrieblicher Prävention
  • Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen
AnsprechpartnerInnen

Telefonisch erreichen Sie die Telefonzentrale der BGW-Hauptverwaltung am besten von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 14.30 Uhr unter der Telefonnummer (040) 202 07 - 0.

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