Workshop 1: Gefährdungsbeurteilung – ein Instrument für guten Arbeitsschutz

Die Moderation des Workshops erfolgte durch Herrn Dr. Bernhard Brückner vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI). Herr Dr. Brückner stellte zu Beginn des Workshops heraus, dass die Gefährdungsbeurteilung in Betrieben immer noch sehr unterschiedlich durchgeführt wird. Dies zeigt sich nicht nur in der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder, sondern auch in den Ergebnissen der Betriebsbefragung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).

Im weiteren Verlauf des Workshops wurden drei betriebliche Erfahrungsberichte vorgestellt:

  • Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH (Hanau)
  • Continental Teves AG & Co.oHG (Frankfurt)
  • Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG (Oberursel)

Der Workshop wurde abgerundet durch den Beitrag von Frau Krönung (HMSI) zu den Anforderungen an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes und einer ausführlichen Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH (Hanau)

Nach einer kurzen Präsentation des Gesamtunternehmens und des Produktportfolios der Firma Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH erläuterte Herr Tarai als leitende Sicherheitsfachkraft am Standort Hanau das dort zur Zeit im Aufbau befindliche System JSA - Job Safety Analyse.

Ausgehend von einer Betriebsüberprüfung des Regierungspräsidium Darmstadts wurde der Prozess der Gefährdungsbeurteilung im Betriebsbereich Instandhaltung und Wartung von Maschinen völlig neu konzipiert. Dabei wurde zwischen den drei folgenden Bereichen differenziert:

  • Standardgefahren für Handwerker beim Reparieren, Reinigen und Warten von Anlagen“
  • Maschinen-/ tätigkeitsspezifische JSA´s (beschreibt die spezifischen Gefahren an einer Maschine oder einer bestimmten Tätigkeit)
  • Mini-JSA (Dokumentation von spezifischen Gefahren, die noch nicht beschrieben sind)

Es wurden interne Workshops durchgeführt und die bis dato bestehende Gefährdungsbeurtei-lung durch die Job Safety Analyse (JSA) in diesem Bereich abgelöst.

Damit konnten nicht nur die Anforderungen an eine angemessene Gefährdungsbeurteilung erfüllt, sondern weitere Vorteile für den betrieblichen Ablauf erreicht werden:

  • JSA kann auch als Schulungsgrundlage für neue Mitarbeiter genutzt werden
  • JSA kann als Nachschlagewerk (zum Beispiel bei Schichtwechsel) genutzt werden
  • JSA kann zur Vermittlung von Wissen und Erfahrungen genutzt werden.

Herr Tarai erläuterte die Vorgehensweise mit vielen Beispielen. Er stellte insbesondere heraus wie sinnvoll es ist, Mitarbeiter und Vorgesetzte miteinander ins Gespräch zu bringen und bei der Erarbeitung aktiv einzubinden.

Continental / Teves AG & Co.oHG (Frankfurt)

Die Vorgehensweise und der Weg der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in dem Unternehmen Continental / Teves mit Sitz in Frankfurt wurde aus Sicht des Betriebsrates von Herrn Scherf in einem zweiten Vortrag erläutert. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch eine betriebsinterne Gruppe in der unter anderem der Betriebsrat, wie auch die Vorgesetzten beteiligt sind. Neben der arbeitsplatzbezogenen Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wird dies auch tätigkeitsbezogen durchgeführt, auch die psychischen Belastungen werden in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet.

Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG (Oberursel)

Herr Hodel, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Fa. Rolls-Royce Oberursel, die Triebwerke für die Luftfahrt herstellen, berichtete über die Veränderungen im Unternehmen um den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung einen größeren Stellenwert beizumessen. Insbesondere in den letzten fünf Jahren wurde durch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eine Schwerpunktbelastung im Muskel-Skelettbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgestellt. Diese Belastung wurde durch ergonomische Maßnahmen und einem Angebot von Fitness und Ausgleichsübungen deutlich reduziert. Ein weiteres Defizit wurde hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Arbeitsschutzes in der Führungs- und Leitungsebene erkannt. Entsprechenden Informationslücken wurde durch Schulungsmaßnahmen entgegengewirkt. Herr Hodel betonte insbesondere, dass die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prozess sehr wichtig ist, um einen sicherheits- und gesundheitsbewussten Kulturwandel zu vollziehen, auf dessen Weg sie sich im Unternehmen gemacht haben.

Anforderungen der Arbeitsschutzbehörden

Im vierten Beitrag wurden von Frau Krönung (HMSI) die Anforderungen an eine Überprüfung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitsschutzbehörde erläutert. Sie wies darauf hin, dass sich die Überprüfung auf den Prozess der Erstellung der Gefährdungsbeurtei-lung, deren Dokumentation sowie auf die Umsetzung vor Ort bezieht. Dabei stellte sie die Prüfkriterien vor, die bei der späteren Gesamtbewertung zugrunde gelegt werden. Grundlage für die Überprüfung und Beurteilung der Gefährdungsbeurteilung sind die GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sowie die LASI-Veröffentlichung mit der Nummer 59: „Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung“.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Fragen gestellt, die sich insbesondere mit der Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung, der Einbindung der Mitarbeiter und Führungskräfte bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Rolle der Arbeitnehmervertretung befassten.

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