Die Belange der Raucher und Nicht-Raucher werden bestmöglich berücksichtigt
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates wird beachtet
Das Thema Nichtraucherschutz wird im Betrieb positiv kommuniziert ohne Raucher zu stigmatisieren
Eindeutige Regelungen für den gesamten Betrieb werden getroffen
Die Vereinbarungen werden in der Betriebsvereinbarung festgehalten, die für alle sichtbar ausgehängt wird
Die Entscheidungen werden über alle betrieblichen Informationswege (Mitarbeiterbesprechung, Aushang, Email etc.) kommuniziert
Gut sichtbare Schilder erinnern an die Regelungen
Es gibt keine Aschenbecher in Nichtraucherzonen und keinen Tabakverkauf auf dem Betriebsgelände
Mitarbeiter und Geschäftsleitung achten gleichermaßen auf das Einhalten der Vereinbarungen
Die Beschwerdewege bei Nichteinhalten sind klar definiert
Maßnahmen bei Nichteinhalten der Vereinbarungen sind kommuniziert und werden im Bedarfsfall angewendet
Begleitende Hilfe zur Nikotinentwöhnung wird angeboten (in kleinen Betrieben vor allem durch Informationsmaterial; kostenlos unter www.bzga.de)
Auf Mitarbeiter, die sich in der Tabakentwöhnung befinden, wird rücksichtsvoll und ermutigend eingegangen (mögliche Entzugssymptome können u.a. sein: Reizbarkeit, Müdigkeit, Nervosität)
Die Erfolge des Projektes werden für Ihre Mitarbeiter und die Öffentlichkeit dokumentiert