Beratungsbedarfe betrieblichen Akteure und derer verfügbaren Beratungsstrukturen im Themenbereich betriebliche Gesundheitsförderung

Autoren: Ferdinand Gröben & Ingra Freigang-Bauer

Das Projekt geht der Frage nach, welche Zugangswege Beschäftigte und Betriebseigner kleiner und mittlerer Betriebe zur Lösung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wahrnehmen, ob sie die Beratungsstrukturen kennen, welche Probleme bestehen und welche Angebotsstruktur ihren Bedürfnissen gerecht wird.

Die Frage soll beantwortet sowie fundierte Beratungsstrategien entwickelt und umgesetzt werden.

Wissenschaftliche Bearbeitung

Bernd Hübner & Dr. Ferdinand Gröben unter Mitarbeit von Benjamin Weber
Institut für Sport und Sportwissenschaft, Universität Karlsruhe (TH)

Beteiligte Institutionen:

  • AOK Hessen,
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW),
  • Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd,
  • IKK Baden-Württemberg und Hessen,
  • Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft, RKW Kompetenzzentrum.

Das Projekt wurde von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert.

Begründung und Ausgangspunkt des Projekts

Der hessische RKW-Arbeitskreis „Gesundheit im Betrieb“ will mit seinen gemeinsamen Aktivitäten insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Hessen erreichen und unterstützen. Das hier beschriebene Vorhaben sollte klären, welchen Beratungsbedarf diese Betriebe zu Fragen der Gesundheitsförderung haben, welche Informationsangebote sie wünschen oder favorisieren und mit welchen Zugangswegen man sie am besten erreichen kann. Außerdem sollten größen- und branchenspezifische Unterschiede sowie bestimmte Faktoren, die ein Engagement in der Gesundheitsförderung begünstigen, identifiziert werden. Die Ergebnisse des Projekts sollen dazu beitragen, die Beratungsangebote zielgruppenspezifisch zu optimieren und die vorhandenen Beratungsstrukturen transparenter darzustellen und miteinander zu vernetzen.

Denn trotz der steigenden Verbreitung von betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) in bundesdeutschen Betrieben, führen nur rund 10% der Betriebe mit weniger als 200 Mitarbeitern gesundheitsfördernde Maßnahmen durch (Gröben & Ulmer 2004; ENBGF 2001). Die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen und erarbeiteten Konzepte bezüglich betrieblicher Gesundheitsförderung beziehen sich überwiegend auf Großbetriebe und lassen die speziellen Rahmenbedingungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) überwiegend unberücksichtigt.

Methodik

Die Befragung fand 2007/2008 im Rahmen des RKW-Forschungsprojekts „Beratungsbedarf und Beratungsstrukturen von kleinen und mittleren Unternehmen zu betrieblicher Gesundheitsförderung“ statt. Die Grundgesamtheit der Befragung bildeten alle Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern aus den versicherten Betrieben der Berufsgenossenschaften Metall und der Einzelhandel und Warendistribution in Hessen. Diese Branchen wurden gewählt, um sowohl die Bedingungen von Produktionsbetrieben wie auch im Dienstleistungsbereich zu spiegeln. Angesichts der begrenzten finanziellen Mittel des Vorhabens war die Beschränkung auf 2 Branchen erforderlich. Um repräsentative Daten für alle Größenklassen zu erhalten, wurden die Stichproben nach Größenklassen und Regierungsbezirken geschichtet. In einem ersten Schritt wurde der Fragebogen den ausgewählten Unternehmen durch die beteiligten Berufsgenossenschaften zugeschickt. Nach ein bis zwei Wochen wurden im zweiten Schritt einige zufällig ausgewählte Betriebe, die noch nicht geantwortet hatten, angerufen und gebeten an der Befragung teilzunehmen. Aufgrund eines schlechteren Rücklaufs in der Einzelhandelsbranche, wurden fünfzig weitere Einzelhandelsunternehmen der Stichprobe, bei Besuchen des Technischen Aufsichtsdienstes der Berufsgenossenschaft, gebeten den Fragebogen auszufüllen. Zur Auswertung lagen schließlich 124 Bögen in der Metallbranche und 120 Bögen im Einzelhandel vor.*

*Es ist zu vermuten, dass dieser Zugangsweg über die Berufsgenossenschaften bei einzelnen Fragen zu gewissen Antwortverzerrungen geführt hat.

Die meisten der im Folgenden genannten Ergebnisse sind von diesem Bias nicht betroffen.

Zentrale Ergebnisse im Überblick

  • Maßnahmen und Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS) sind in den Betrieben der Metallbranche relativ häufig vorhanden. Allerdings gibt es ein deutliches Umsetzungsgefälle; Während z.B. 76 % der Betriebe mit 51 bis zu 100 Mitarbeitern ankreuzten Gefährdungsbeurteilungen zu besitzen, waren es bei den Kleinbetrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern nur 38%.
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) werden in weniger als jedem fünften Betrieb durchgeführt.
  • Wurde bei der Existenz von Maßnahmen des AGS noch ein Zusammenhang mit der Betriebsgröße festgestellt wurde, ist die Existenz gesundheitsfördernder Maßnahmen (BGF) von der Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb unabhängig.
  • Die Betriebe schätzen ihren Informationsstand zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung überwiegend als ausreichend ein. Das diese Selbsteinschätzung häufig nicht realistisch ist, zeigt folgender Befund: Kleinbetriebe (1-20 MA) fühlen sich in einem höheren Ausmaß über die gesetzlichen Grundlagen des AGS informiert (85% zu 63 %) als Betriebe mit 20 bis 50 Mitarbeitern. Betriebe kennen also häufig die Anforderungen und Informationslücken nicht und empfinden deshalb ihr Wissen nicht als defizitär.
  • Auch die Angebote zum AGS und zur BGF für kleine Betriebe werden überwiegend als ausreichend bewertet, möglicherweise auch aus dem oben genannten Grund.
  • Probleme oder Beschwerden im gesundheitlichen Bereich werden nur von etwa der Hälfte der befragten Betriebe angegeben. Auch hier besteht der Verdacht, dass dieses betriebliche Handlungsfeld nur wenig Aufmerksamkeit bei den Unternehmern erfährt und gesundheitliche Belastungen deshalb nicht wahrgenommen oder verdrängt werden. Das Bewegen schwerer Lasten, aber auch hoher Zeitdruck, Suchtmittel, soziale Konflikte, Raumtemperatur bzw. Zugluft und persönliche Schutzausrüstung wurden am häufigsten genannt. Bemerkenswert ist die hohe Relevanz der „weichen“ Belastungen wie Zeitdruck oder soziale Konflikte.
  • Zur Information im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung greifen die meisten Betriebe auf Informationen der Berufsgenossenschaften, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes, Krankenkassen und Branchen- bzw. Fachverbände sowie auf Mitgliedszeitschriften zurück.
  • Der Kontakt zu überbetrieblichen Institutionen ist mit der Berufsgenossenschaft, Krankenkassen und Innungen, Handwerkskammern bzw. Industrie- und Handelskammern am stärksten ausgeprägt. Unterstützung im Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung wird dabei überwiegend von den beiden erstgenannten Institutionen erwartet.
  • Zur Information wünschen sich die meisten Betriebe CD-ROM´s bzw. DVD´s, Broschüren bzw. Flyer oder ein Internetportal.
  • Betriebe, die ausbilden, sowie Unternehmen mit einem Hauptverantwortlichen für die Personalarbeit und Betriebe mit Kontakt zu Mitarbeitern einer Krankenkasse engagieren sich signifikant häufiger in der BGF als die übrigen Betriebe.
  • Maßnahmen und Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind in den Betrieben der Einzelhandelsbranche weniger häufig als in der Metallbranche anzutreffen. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden noch seltener, und zwar in weniger als jedem fünften Betrieb durchgeführt.
  • Wie auch in der Metallbranche ist die Existenz gesundheitsfördernder Maßnahmen von der Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb unabhängig.
  • Die Betriebe schätzen ihren Informationsstand zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung überwiegend als ausreichend ein. Auch hier gilt die bereits genannte Skepsis: Wer Anforderungen oder Standards nicht kennt oder registriert hat, fühlt sich ausreichend informiert.
  • Die positive Selbsteinschätzung des Informationsstandes kontrastiert deutlich mit dem Befund, dass nur 38% aller Betriebe bislang Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt haben oder nur 36% angeben, regelmäßige Gespräche zum Arbeitsschutz zu führen.
  • Auch die Angebote zum AGS und zur BGF für kleine Betriebe werden überwiegend als ausreichend bewertet.
  • Probleme oder gesundheitliche Beschwerden werden nur von etwa der Hälfte der befragten Betriebe geäußert. Das Bewegen schwerer Lasten, Raumtemperatur bzw. Zugluft, hoher Zeitdruck, soziale Konflikte und die Gestaltung der Arbeitszeiten wurden als Problembereiche genannt.
  • Zur Information im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung greifen die meisten Betriebe auf Informationen der Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Branchen- bzw. Fachverbände sowie auf Mitgliedszeitschriften zurück.
  • Der Kontakt zu überbetrieblichen Institutionen ist mit den Krankenkassen am stärksten ausgeprägt, dahinter folgen Innungen, Handwerkskammern bzw. Industrie- und Handelskammern, die Berufsgenossenschaft und Branchen- bzw. Fachverbände.
  • Unterstützung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung erwarten die Unternehmen vor allem von den Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Zur Information wünschen sich die meisten Betriebe Broschüren bzw. Flyer. In Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern ist ein Internetportal in der Hälfte der Fälle erwünscht.
  • Signifikante Ergebnisse, die auf Einflüsse bestimmter Faktoren auf ein Engagement in der BGF schließen lassen konnten nicht festgestellt werden. Trends zu einer stärkeren Verbreitung von gesundheitsfördernden Maßnahmen wurden jedoch bei Betrieben mit Qualitätsmanagementmodellen und Gefährdungsbeurteilungen gefunden.
  • In der Metallbranche sind gegenüber dem Einzelhandel deutlich häufiger organisatorische Strukturen und Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes etabliert: In der Metallbranche sind sie bei etwa dreiviertel aller Betriebe vorhanden, Einzelhandelsbetriebe hingegen weisen nur bei etwa einem Drittel Strukturen und Maßnahmen wie betriebsärztliche Betreuung oder Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Auch bestimmte Rahmenbedingungen im Betrieb, wie der Einsatz von Qualitätsmanagementmodellen und die Existenz eines Betriebsrates, sind in der Metallbranche häufiger anzutreffen.
  • Im Gegensatz dazu kann bei der Existenz von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kein Unterschied zwischen den Branchen festgestellt werden.
  • Die Unternehmen beider Branchen fühlen sich überwiegend ausreichend zu den gesetzlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes informiert. Neben ihrem Informationsstand bewertet die Mehrheit der Unternehmen beider Branchen auch die Angebote zum AGS und zur BGF für kleine Betriebe als ausreichend. In beiden Branchen kontrastiert diese Selbsteinschätzung mit der doch lückenhaften Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Probleme oder Beschwerden im Bereich Gesundheit oder Arbeitsschutz werden nur von rund der Hälfte der Unternehmen beider Branchen angegeben. Einige Themengebiete wie z.B. das Bewegen schwerer Lasten, soziale Konflikte, hoher Zeitdruck und Zugluft bzw. Raumtemperatur wurden in beiden Branchen häufiger genannt. Andere Probleme wie z.B. Regelung der Arbeitszeiten oder Missbrauch von Suchtmitteln treten in den Branchen unterschiedlich stark auf. Bemerkenswert ist, dass Unternehmen in beiden Branchen soziale Stressoren wie Zeitdruck oder Konflikte oder auch Arbeitszeitgestaltung öfter als Problembereiche benennen. Wobei für die "weichen" Themen aber noch kein Handlungsdruck erkannt wird.
  • Um sich zu Themen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung zu informieren, greifen die meisten Unternehmen beider Branchen oft auf Informationen der Berufsgenossenschaften zurück. Mit etwas Abstand folgen Mitgliedszeitungen und Informationen der Krankenkassen oder Branchen- bzw. Fachverbände. Treffen mit Innungen, HWK oder IHK und Mitgliedszeitungen werden von kleinen Betrieben tendenziell häufiger genutzt.
  • Metallbetriebe informieren sich aber außerdem häufiger bei einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit als der Einzelhändler.
  • Beim Kontakt zu überbetrieblichen Institutionen unterscheiden sich die beiden Branchen in der Rangfolge der genannten Institutionen kaum. Sowohl Metall- als auch Einzelhandelsunternehmen haben am häufigsten Kontakt zu Mitarbeitern der Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Innungen, HWK oder IHK. Betriebe der Metallbranche haben jedoch insgesamt häufiger Kontakt zu Mitarbeitern überbetrieblicher Institutionen als Einzelhandelsbetriebe.
  • Bei den gewünschten Informationsmedien unterscheiden sich die Branchen deutlich: Im Einzelhandel stellen Broschüren und Flyer das beliebteste Informationsmaterial dar, ein Internetportal würde sich immerhin die Hälfte der Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern wünschen. In der Metallbranche spielen neben Broschüren und Flyer, die in allen Größenklassen gewünscht werden, ein Internetportal und CD-ROM´s bzw. DVD´s bei den größeren Betrieben eine Rolle.
  • In der Metallbranche wirken sich die Existenz eines Hauptverantwortlichen für die Personalarbeit und der Kontakt zu Krankenkassen positiv auf das Engagement in der Gesundheitsförderung aus. Im Einzelhandel konnten keine signifikanten Ergebnisse, die auf Einflüsse bestimmter Faktoren auf gesundheitsfördernde Maßnahmen schließen lassen, festgestellt werden. Trends in Richtung einer stärkeren Verbreitung von gesundheitsfördernden Maßnahmen wurden jedoch in Betrieben mit Qualitätsmanagementmodellen und Gefährdungsbeurteilungen festgestellt.
  • Maßnahmen und Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind in den Unternehmen der Metallbranche relativ stark, in der Einzelhandelsbranche etwas weniger stark verbreitet. Allerdings gibt in beiden Branchen ein deutliches Umsetzungsgefälle. In kleinen Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern sind Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes häufiger defizitär als in den größeren Unternehmen. Hier besteht hoher Handlungsbedarf, um die gesetzlich geforderten Maßnahmen zu etablieren.
  • Dennoch übersteigen sie in beiden Branchen die Häufigkeit von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung deutlich.
  • Die meisten Betriebe schätzen ihren Informationsstand besser ein als er tatsächlich ist. Auch die Angebote zum AGS und zur BGF werden von den meisten Unternehmen als ausreichend bewertet, obwohl in ihrem eigenen Arbeits- und Gesundheitsschutz immer noch Defizite vorliegen und keine betriebliche Gesundheitsförderung stattfindet.
  • Die Sensibilisierung der Betriebe für Themen der betrieblichen Gesundheitsförderung und die Vermittlung eines ganzheitlichen Gesundheitsbildes, das durch mehr als nur das Freisein von Krankheit definiert ist, stellt weiterhin eine wichtige Aufgabe in der Arbeit überbetrieblicher Akteure dar.
  • Auch die Vermittlung der Nutzeneffekte von betrieblicher Gesundheitsförderung sollte weiterhin einen Schwerpunkt der Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen darstellen. Nutzeneffekte, die über die Verminderung von Fehlzeiten hinausgehen, werden selten wahrgenommen. Wir konnten keine eindeutigen Zusammenhänge zwischen der Implementierung betrieblicher Gesundheitsförderungsmaßnahmen und dem Umsetzungsstand des AGS feststellen. Auch weitere Rahmenbedingungen hatten keinen Einfluss auf die Verwirklichung der BGF. Schnittstellen und mögliche Synergieeffekte der betrieblichen Gesundheitsförderung mit anderen Bereichen, wie z.B. Qualitätsmanagement und Gefährdungsbeurteilungen, werden bisher, wenn überhaupt, nur ansatzweise im Einzelhandel wahrgenommen und genutzt.
  • In der Erhebung konnten mehrere Möglichkeiten und Wege, KMU bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zu helfen, identifiziert werden. Jede der Möglichkeiten hat seine Stärken und Schwächen und eignet sich für verschiedene Themen sowie Zielgruppen.
    • Zur Ansprache möglichst vieler Unternehmen aller Größenklassen, empfiehlt sich die Verbreitung von Informationen in Medienform vor allem über die Mitgliedszeitungen und das Internet. Daneben bietet sich die Verbreitung von Informationen und Angeboten über die Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Branchen- bzw. Fachverbände an.
    • Vor allem in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern haben außerdem der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine große Bedeutung für die Information der Betriebe.
    • In Kleinstbetrieben kommt den Innungen, Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern eine größere Bedeutung zu. Probleme im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz werden oft erst gesehen, wenn sie akut auftreten. Die Problembereiche, die auftreten und erkannt werden, reichen von sozialen über ergonomische bis zu organisatorischen Themen.
    • Dabei gibt es branchenspezifische Problemfelder, aber auch Themen, die unabhängig von der Branche häufiger auftreten. Mit Broschüren und Flyern als Informationsmaterial lässt sich die breiteste Masse an Unternehmen aus allen Größenklassen ansprechen. Für ausführlichere Informationen und Hilfestellungen bietet sich für größere Betriebe ein Internetportal an.
  • Um den Informations- und Beratungstransfer effizienter als bislang zu gestalten, ist eine intensive Analyse der Zielgruppengewohnheiten und Bedürfnisse notwendig; auf dieser Basis sollten anschließend systematische Transfer- und Beratungsstrategien entwickelt werden.
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