Einsatz von Fremdfirmen – systematisch, kooperativ und sicher

Betriebe übertragen zunehmend betriebsinterne Aufgaben an Fremdfirmen und Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitsfirmen). Durch diese Organisationsformen ergeben sich neue Herausforderungen hinsichtlich betriebsintern geregelter Verantwortlichkeiten.

Schnittstellen müssen zwischen den Auftraggebern und Fremdfirmen gestaltet werden, um z.B. eine gegenseitige Gefährdung der eigenen und fremden Beschäftigten zu vermeiden. Des Weiteren muss bei dem Einsatz von Fremdfirmen berücksichtigt werden, dass

  • durch deren Arbeitseinsatz sich neue Gefährdungen ergeben und sich die Arbeitsschutzanforderungen ändern können. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt sein, so dass Arbeitsschutzdefizite nicht entstehen bzw. schnell beseitigt werden.
  • Fremdfirmenmitarbeiter sich sehr schnell auf ungewohnte Arbeitsbedingungen und neue Arbeitsabläufe einstellen müssen. Vielfach sind Anforderungen, die sich aus der vorgefundenen Produktion ergeben, nicht bekannt.
  • die Arbeitsziele der Stammbelegschaft und die der Fremdfirmenmitarbeiter konkurrieren können. Ziele und Arbeitshandlungen müssen aufeinander abgestimmt werden.

Aber welche Vorkehrungen sind zu treffen, um eine sichere Zusammenarbeit mit Fremdfirmen zu gewährleisten? Betriebe als Auftraggeber und als Dienstleister diskutierten in dem Workshop Systeme und Erfahrungen guter Zusammenarbeit.

Impulse:

  • Planung des Einsatzes von Fremdfirmen
    Michèle Wachkamp, Regierungspräsidium Gießen
  • Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber – Einsatz von Fremdfirmen
    Dr. Jörg Parthen, Müllheizkraftwerk Kassel GmbH
  • Erfahrungsbericht eines Dienstleisters – sicheres Arbeiten beim Kunden
    Oliver Voigt, Hubertus Plebs, Martin Wagner, WISAG Gebäudetechnik Hessen

Moderation:

  • Claudia Flake, Regierungspräsidium Gießen
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